Mitgliedschaft

Werden Sie bei uns Mitglied!

Mit der Fördermitgliedschaft im Verein LehmWerk Waldviertel erhalten Sie u.a. Rabatt auf die Teilnahmegebühren aller Veranstaltungen des Vereins. Sie ist für die Teilnahme an Seminaren sowie allen anderen Tätigkeiten des Vereins abzuschließen.

Die Mitgliedschaft ist für das laufende Kalenderjahr gültig und endet mit Jahresende automatisch.
Die Mitglieder erhalten Einladungen zu unseren Veranstaltungen und werden über alle Aktivitäten des Vereins laufend informiert.

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft?

  1. Fördermitgliedsantrag ausfüllen
  2. an info@lehmwerk.at oder mitsamt einer Anmeldung zu einem unserer Seminare an workshop@lehmwerk.at senden

Zur  Mitgliedschaft

Entsprechend unseren Statuten stehen die Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.

  1. Die Fördermitgliedschaft
    Ein Fördermitglied ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel in
    Anspruch nimmt oder nicht! Ein Fördermitglied ist zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel berechtigt.
  2. Die Partnermitgliedschaft
    Ein Partnermitglied ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel
    in Anspruch nimmt oder nicht! Ein Partnermitglied fördert und unterstützt den Zweck und die Ziele des Vereins Lehmwerk Waldviertel mit bestem Wissen und Gewissen. Die
    Partnermitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel und hat Anspruch auf eine Beratung von ca. 1,5
    Std. vor Ort am Vereinssitz oder im Umkreis von 40KM vom Vereinssitz. Der weitere Aufwand (weitere Reise, längere Beratung etc…) wird gesondert in Rechnung
    gestellt!
  3. Institutionelles Mitglied
    Ein Institutionelles Mitglied ist ein Verein oder Unternehmen – juristische Person – welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen des Vereins
    Lehmwerk Waldviertel in Anspruch nimmt oder nicht! Ein Institutionelles Mitglied fördert und unterstützt als Institution den Zweck und die Ziele des Vereins Lehmwerk
    Waldviertel mit bestem Wissen und Gewissen. Der Vorstand oder die Geschäftsführung (maximal 5 Personen) der fördernden Institution sind zur kostenlosen Nutzung aller
    Standartleistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel berechtigt, sind zu kostenpflichtigen Schulungs- und Ausbildungsprogrammen als eine Institution eingeladen und
    erhalten eine Ermäßigung um 30% auf weitere kostenpflichtige Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel.
  • Mitgliedsbeiträge
    Eine Fördermitgliedschaft kommt durch Bewilligung des Antrags auf Mitgliedschaft durch den Vorstand des Vereins Lehmwerk Waldviertel sowie durch Einzahlung des
    Mitgliedsbeitrags auf das Konto des Vereins Lehmwerk Waldviertel: Raiba Region Waldviertel Mitte IBAN AT 78 3299 0000 0410 9245 BIC RLNWATWWZWE zustande.
    Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt:
    Fördermitgliedsbeitrag pro Jahr € 50.-
    Partnermitgliedsbeitrag pro Jahr € 250.-
    Institutioneller Fördermitgliedsbeitrag pro Jahr € 950.-
  • Mitgliedschaftsbedingungen
    (Stand ab 01.01.2022)
    Die Grundlage jeder Mitgliedschaft ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft des Vereins Lehmwerk Waldviertel.
    Mitgliedschaften sind möglich für natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Art sowie Körperschaften und Personengesellschaften.
    Es gilt eine Mindestmitgliedschaft von 1 Jahr, diese verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht bis zum 30. November des laufenden Jahres
    gekündigt wird.
  • Grundlagen
    Die nachstehend abgebildeten Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Lehmwerk Waldviertel
    Österreichische Bildungsakademie und Selbsthilfeverein ZVR: 1722603633 (nachfolgend Verein) und seinen Fördermitgliedern.
    Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und dem Fördermitglied sind ausschließlich die AGB des Vereins anwendbar. Von den AGB des Vereins abweichende Bestimmungen – insbesondere AGB des Fördermitglieds und/oder mündliche Vereinbarungen – gelten nur, soweit sie vom Verein schriftlich anerkannt worden sind.
    Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Vertrages selbst zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
    gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
  • Fördermitgliedschaft
    Entsprechend unseren Statuten stehen die Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.
  • Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft
    Die Mitglieder sind zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen des Vereins Lehmwerk Waldviertel berechtigt.
    Partnermitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Beratung von ca. 1,5 Std. vor Ort am Vereinssitz oder im Umkreis von 40 KM vom Vereinssitz. Der weitere Aufwand
    (weitere Reise, längere Beratungen etc…) wird gesondert in Rechnung gestellt
    Institutionelle Mitglieder haben zusätzlich zu den Standardleistungen des Vereins die Möglichkeit, den gesamten namhaft gemachten Vorstand oder die gesamte namhaft
    gemachte Geschäftsführung (maximal 5 Personen), als eine Institution an kostenpflichtige Schulungs- und Ausbildungsseminaren des Vereins teilnehmen zu lassen. Institutionelle
    Mitglieder haben Anspruch auf Ermäßigung kostenpflichtiger Leistungen des Vereins um 30%.
    Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht, steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern des Vereins Lehmwerk Waldviertel zu.
    Der Verein Lehmwerk Waldviertel ist berechtigt, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsaufträge ihrer Mitglieder durch Sachverständige, unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter,
    oder Gewerbliche/Freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Das Mitglied sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen
    bei Erfüllung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages an seinem Ausführungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches
    Arbeiten erlauben.
    Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden
    erleiden könnte. Sie haben die Statuten und die Beschlüsse der Organe zu beachten.
  • Informationspflicht
    Das Mitglied verpflichtet sich, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge jährlich gemäß Zahlungsbedingungen an den Verein Lehmwerk Waldviertel zu entrichten. Der
    Jahresbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Art der Fördermitgliedschaft.
    Institutionelle Mitglieder informieren den Verein Lehmwerk Waldviertel im Rahmen ihrer Informationspflicht in schriftlicher Form, über Mitglieder (Anzahl und Namen) Ihrer
    Geschäftsführung oder Ihrer Vorstandsmitglieder (Anzahl und Namen).
  • Zahlungsbedingungen
    Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren
    zu bezahlen.
    Der Vertragspartner kommt nach Ablauf dieser Frist ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. Der Verein ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % Jahreszins auf
    den geschuldeten Betrag zu fordern. Der Verein ist berechtigt, für die 1. Mahnung € 34.-, für die 2. Mahnung €74.- und für die 3. Mahnung €94.- Bearbeitungsgebühren in
    Rechnung zu stellen. Die Debitorenverwaltung sowie die Einbringung offener Forderungen kann der Verein an Drittfirmen übergeben; diese können eigene Gebühren
    verrechnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Drittfirmen sind an Stelle des Vereins Lehmwerk Waldviertel befugt und ermächtigt, Ratenzahlungen und
    Zahlungsaufschübe zu vereinbaren.
  • Kündigung
    Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft beim Verein Lehmwerk Waldviertel bis zum 30. November des laufenden Jahres Kündigen! Die Kündigung hat mit eingeschriebenem
    Brief zu erfolgen und entfaltet ihre Wirkung mit dem Eintreffen beim Verein Lehmwerk Waldviertel.
  • Datenschutz
    Der Verein ist berechtigt, die durch den Antrag auf Fördermitgliedschaft zur Kenntnis gebrachten Daten für Zwecke der Bewerbung, durch Zusendung per Post, Fax, SMS,
    E-Mail, Social-Media-Marketing und weiterer Kommunikationskanäle sowie zur Weiterentwicklung des Vereins hinsichtlich der bevorzugten Leistungen, zu verarbeiten und
    zu verwenden, wozu der Antragsteller seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Der Antragsteller erteilt auch seine Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten an Kooperationspartner
    des Vereins welche ebenfalls berechtigt sind, diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden und Werbung auch mittels Massensendungen wie Post, Fax, SMS,
    E-Mail, Social-Media-Marketing und weiterer Kommunikationskanäle vorzunehmen. Diese aggregierten Nutzungsdaten dürfen auch den Medienpartnern zur Verfügung
    gestellt werden sowie auf der eigenen Homepage verwendet werden. Der Antragsteller ist berechtigt, diese Zustimmungserklärung jederzeit via Fax, E-Mail oder Brief zu
    widerrufen.

Die Newsmail ist gratis! Sie können sie gerne am unteren Ende der Seite kostenlos abonnieren.